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Antikorruptions- & Antibestechungsrichtlinie

1. Unser Bekenntnis

FrontNexus verpflichtet sich, Geschäfte nach den höchsten Standards in Bezug auf Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu führen. Wir verfolgen einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Bestechung und Korruption in jeder Form und in jedem Land, in dem wir tätig sind.

Wir erwarten ethisches Verhalten in allen Geschäftsbeziehungen. Integrität, Vertrauen und verantwortungsvolle Governance sind grundlegend dafür, wie FrontNexus mit Kunden, Partnern, Trainern, Lieferanten und der Gesellschaft insgesamt zusammenarbeitet.

2. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Diese Richtlinie gilt für:

  • alle Mitarbeitenden, leitenden Angestellten, Direktoren und Vorstandsmitglieder von FrontNexus
  • Auftragnehmer, Trainer, Berater und Zeitarbeitskräfte
  • Geschäftspartner, Vertreter, Lieferanten und alle Dritten, die für oder im Auftrag von FrontNexus handeln

Diese Richtlinie gilt für alle Geschäftstätigkeiten, Transaktionen und Beauftragungen weltweit.

3. Verbotenes Verhalten

FrontNexus verbietet strikt, direkt oder indirekt:

  • das Anbieten, Gewähren, Fordern oder Annehmen von Bestechungsgeldern oder unzulässigen Vorteilen
  • Schmiergeldzahlungen, Rückvergütungen oder nicht offengelegte Vorteile
  • jeden Versuch, Entscheidungen unzulässig zu beeinflussen oder sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen
  • korrupte Praktiken unter Beteiligung von Amtsträgern oder privaten Vertragspartnern

Diese Anforderungen gelten unabhängig von lokalen Gepflogenheiten, Marktpraktiken oder Wettbewerbsdruck.

4. Geschenke, Bewirtung und geschäftliche Höflichkeiten

Geschenke, Bewirtung und geschäftliche Höflichkeiten dürfen nur angeboten oder angenommen werden, wenn sie:

  • rechtmäßig, angemessen und verhältnismäßig sind
  • selten und von bescheidenem Wert sind
  • ausschließlich der Unterstützung legitimer Geschäftsbeziehungen dienen
  • nicht geeignet sind, eine Geschäftsentscheidung zu beeinflussen – oder den Anschein davon zu erwecken

Geschenke in Form von Bargeld oder Bargeldäquivalenten sind unter allen Umständen strikt verboten.

5. Politische und gemeinnützige Zuwendungen

FrontNexus leistet keine politischen Zuwendungen im Namen des Unternehmens, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich zulässig und von der Geschäftsleitung formell genehmigt.

Gemeinnützige Zuwendungen müssen rechtmäßig, transparent und dokumentiert sein und dürfen niemals dazu verwendet werden, unzulässigen Einfluss zu erlangen oder Bestechung zu verschleiern.

6. Beziehungen zu Dritten

FrontNexus erwartet von Dritten, dass sie Standards einhalten, die unseren eigenen gleichwertig sind. Wir arbeiten daran:

  • verantwortungsvoll und transparent mit Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten
  • eine risikobasierte Aufsicht anzuwenden, um Korruptionsrisiken zu identifizieren und zu steuern
  • gegebenenfalls angemessene vertragliche Erwartungen einzubeziehen
  • umgehend Maßnahmen zu ergreifen – einschließlich der Beendigung von Beziehungen –, wenn unethisches Verhalten festgestellt wird

7. Meldung und Speaking Up

FrontNexus ermutigt Mitarbeitende und Partner, alle vermuteten oder tatsächlichen Verstöße gegen diese Richtlinie zu melden. Meldungen können in gutem Glauben und ohne Angst vor Repressalien erfolgen.

Alle Meldungen werden so weit wie möglich vertraulich behandelt und umgehend, unabhängig und fair untersucht.

8. Compliance und Folgen

Verstöße gegen diese Richtlinie können disziplinarische Maßnahmen, die Beendigung des Beschäftigungs- oder Vertragsverhältnisses und gegebenenfalls rechtliche Schritte nach sich ziehen. FrontNexus kann Sachverhalte auch den zuständigen Behörden melden, sofern dies erforderlich ist.

9. Überprüfung der Richtlinie

Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft, um eine fortlaufende Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen, regulatorischen Erwartungen und anerkannten globalen Best Practices sicherzustellen.